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Allgemeine Geschäftsbedingungen von PB Produkte Beschriften e. K.

I. Geltungsbereich/Vertragsschluss/Vertragsinhalt

1. Aufträge werden von uns ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt, andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. § 305b BGB bleibt unberührt.

2. Ein Vertrag kommt durch Annahme eines von uns dem Kunden übersandtes Angebot durch den Kunden zustande. Der Vertragsinhalt richtet sich ausschließlich nach dem Inhalt des von uns übersandten Angebots. Abbildungen, Zeichnungen und Beschreibungen in Prospekten und/oder auf unserer Homepage oder anderen Druck – oder elektronischen Medien werden nur Vertragsinhalt, wenn auf sie in dem Angebot ausdrücklich Bezug genommen wird.

 

II. Preise

1. Die in unserem Angebot genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die dem Angebot zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch vier Monate nach Eingang der Angebotsannahme durch den Auftraggeber bei uns. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. Unsere Preise enthalten keine Mehrwertsteuer, sie gelten ab Werk und schließen somit Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.

2. Nachträgliche Änderungen des Vertragsinhalts auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstands werden dem Auftraggeber zusätzlich zu dem vereinbarten Preis berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden.

3. Skizzen, Entwürfe, Probedrucke, Probebeschriftungen, Korrekturabzüge, Testläufe, Änderung angelieferter/übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden diesem zusätzlich zu dem vereinbarten Preis berechnet.

4. Angebote nebst Anlagen dürfen ohne unser Einverständnis Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

5. Durch Vergütung von Kostenanteilen für Werkzeuge, Materialaufnahmen und Programme erwirbt der Besteller kein Anrecht auf die Werkzeuge, Materialaufnahmen und Programme selbst. Diese bleiben unser Eigentum.

 

III. Zahlung

1. Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rechnung, ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Die Rechnung wird am Tag der Lieferung der von uns auftragsgemäß gelieferten Ware, im Falle von Teillieferungen anteilig nach der jeweiligen Teillieferung und im Falle des Annahmeverzugs des Auftraggebers am Tage der Anzeige der Lieferbereitschaft durch uns ausgestellt und fällig.

2. Bei außergewöhnlichen, vereinbarten Vorleistungen durch uns können wir eine angemessene Vorauszahlung verlangen, deren Höhe von uns nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) bestimmt wird.

3. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers ist auf die Einrede des nicht erfüllten Vertrages (§ 320 BGB) sowie auf Zurückbehaltungsrechte beschränkt, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

4. Wird nach Vertragsabschluss erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so können wir angemessene Vorauszahlungen nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen uns auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von ordnungsgemäßen Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen.

§321 II BGB bleibt unberührt.

5. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

 

IV. Lieferung

1. Die Lieferfrist wird individuell vereinbart oder von uns bei Auftragsannahme angegeben.

2. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, wenn

- die Teillieferung für den Auftraggeber im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist,

- die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und

- dem Auftraggeber hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen.

3. Soll die Ware auf Wunsch des Auftraggebers versendet werden, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung von uns an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist.

4. Von uns nicht zu vertretende Betriebsstörungen – sowohl in unserem Betrieb als auch in dem eines Zulieferers – wie Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen erst dann zur Kündigung des Vertrags, wenn dem Auftraggeber ein weiteres Abwarten nicht mehr zugemutet werden kann, anderenfalls verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Eine Kündigung ist jedoch frühestens vier Wochen nach Eintritt der oben beschriebenen Betriebsstörung möglich. Unsere Haftung ist in den aufgezählten sowie sämtlichen weiteren Fällen höherer Gewalt ausgeschlossen. Eine Versicherung der von uns zu liefernden Ware ist vom Kunden auf dessen Kosten abzuschließen.

5. Uns steht an den vom Auftraggeber angelieferten Druckvorlagen, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.

6. Bei Abrufaufträgen ist der Auftraggeber zur Abnahme der gesamten dem Abrufauftrag zugrunde liegenden Menge verpflichtet. Die Abrufpflicht des Auftraggebers stellt eine vertragliche Hauptpflicht dar. Bei fehlender anderweitiger Abrede gilt bei Abrufaufträgen eine Abnahmefrist von 12 Monaten, gerechnet ab dem Tag der Auftragsbestätigung, als vereinbart. Ist die Abnahme bis zu diesem Zeitpunkt nicht erfolgt, sind wir berechtigt, dem Auftraggeber eine Frist von zwei Wochen zur Abnahme der noch abzunehmenden Auftragsmenge zu setzen. Nach fruchtlosem Verstreichen dieser Frist steht uns das Wahlrecht zu, entweder Vorleistung des Kaufpreises zu verlangen und die Restmenge vollständig zu liefern oder nach § 323 Abs. 1 BGB vom Vertrag zurückzutreten. Weitere Rechte wie unser Recht auf Zahlung von Schadensersatz bleiben hiervon unberührt.

 

V. Eigentumsvorbehalt

1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen von uns gegen den Auftraggeber unser Eigentum. Diese Ware darf vor vollständiger Bezahlung weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Auftraggeber hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die dem Eigentumsvorbehalt unterfallende, uns gehörende Ware erfolgen.

2. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hiermit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, werden wir – auf Verlangen des Auftraggebers – Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben. Bei Be- oder Verarbeitung von uns gelieferter und in unserem Eigentum stehender Waren sind wir als Hersteller im Sinne von §950 BGB anzusehen. Wir werden somit im Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentümer der daraus resultierenden Erzeugnisse. Sind Dritte an der Be- oder Verarbeitung beteiligt, beschränkt sich unser Eigentum auf einen Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswerts (Faktura-Endbetrag inkl. MwSt.) der Vorbehaltsware. Das so erworbene Eigentum gilt als unser Vorbehaltseigentum.

 

VI. Beanstandungen/Gewährleistungen

1. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall unverzüglich nach Ablieferung zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit Erklärung der Druckreife bzw. Fertigungsreife auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Erklärung der Druckreife bzw. Fertigungsreife anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.

2. Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen, versteckte Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs wegen dieser Mängel ausgeschlossen.

3. Bei berechtigten Beanstandungen (Sach- oder Rechtsmängel im Sinne der §§ 434, 435 BGB) sind wir zunächst nach unserer Wahl zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Kommen wir der von uns gewählten Art der Nacherfüllung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach oder schlägt die Nacherfüllung trotz wiederholten Versuchs fehl, kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rücktritt vom Vertrag verlangen. Weitere Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Ziffer VII. 1. bis 3. dieser AGB bleiben hiervon unberührt.

4. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber unverwendbar ist.

5. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Darüber hinaus ist unsere Haftung für Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit der von uns gelieferten Ware nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, ausgeschlossen.

6. Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene Daten) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht durch uns. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Wir sind dazu berechtigt, eine Kopie anzufertigen.

7. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird jedoch ausschließlich die gelieferte Menge.

8. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen.

9. Bei Qualitätsunterschieden des Rohmaterials sind Abweichungen von einem dem Auftrag zugrunde liegenden Muster mitunter unvermeidbar. Die Gewährleistung gilt nur für Beanspruchungen unter gewöhnlichen, betrieblichen und klimatischen Bedingungen. Ist die Ware für besondere Bedingungen bestimmt und sind wir davon vorher nicht unterrichtet worden, so dass dies nicht Vertragsgegenstand geworden ist, ist eine Gewährleistung für diese besonderen Bedingungen ausgeschlossen. Die Gewährleistung erlischt in Bezug auf solche Mängel, bei denen zuvor bereits von fremder Hand eine Nachbesserung versucht worden ist, sofern der Verwender zuvor keine angemessene Gelegenheit zur Mängelbeseitigung hatte.

10. Das zu bearbeitende Material muss frei sein von Ölen und Fetten, Gusshaut, Formsand, Zunder, Ölkohle, eingebranntem Fett, Schweißschlacke, Grafit, Farbanstrichen. Ist dies nicht der Fall, sind wir berechtigt, die Bearbeitung abzulehnen oder vom Vertrag zurückzutreten. Besteht der Auftraggeber gleichwohl auf eine Bearbeitung oder ist das uns zur Oberflächenbehandlung angelieferte Material aus für uns nicht erkennbaren Gründen technologisch für eine derartige Oberflächenbehandlung nicht geeignet, übernehmen wir keine Gewähr für eine bestimmte Maßhaltigkeit, Haftfestigkeit, Farbhaltung der Lasermarkierung bzw. des Aufdrucks, soweit eine Mangelhaftigkeit auf die Ungeeignetheit des Materials zurückzuführen ist und nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz durch und beruht.

 

VII. Haftung

1. Wir haften unbeschränkt für die schuldhafte Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte sonstige Schäden, auch wenn die Pflichtverletzung auf entsprechend schuldhaftem Verhalten eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruht.

2. Wir haften ferner bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auch durch unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Auftraggeber vertrauen darf. Unsere Haftung ist in diesem Fall auf den nach Art des Produkts typischerweise vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

3. Wir haften zudem unbeschränkt bei arglistig verschwiegenen Mängeln sowie bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.

4. Im Übrigen ist unsere Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. Das gilt auch für die Haftung für eine ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit des Online-Vertriebssystems, da die Datenkommunikation über das Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden kann.

5. Eine Haftung von uns bei Falschlieferung durch Übersehen eines Fehlers bei Prüfung des Korrekturabzuges durch den Kunden kann nicht übernommen werden. Wird auf einen Korrekturabzug verzichtet, so können Ersatzansprüche wegen evtl. entstandener Fehler nicht gestellt werden.

6. Die Haftungsobergrenze liegt im Auftragsfall bis zur Höhe des angebotenen Preises für die Lohnbeschriftung.

 

VIII. Verjährung

Mängelansprüche und Schadensersatzansprüche des Auftraggebers (Ziffern VI. und VII.) verjähren mit Ausnahme der unter Ziffer VII. 1. bis 3. genannten Schadensersatzansprüche innerhalb eines Jahres nach (Ab-)Lieferung der Ware. Die in Ziffer VII. 1. bis 3. dieser AGB genannten Schadensersatzansprüche verjähren innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen.

 

IX. Archivierung

Dem Auftraggeber zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden von uns nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftraggeber oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Sollen die vorbezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen.

 

X. Periodische Arbeiten

Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden.

 

XI. Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrecht

Der Auftraggeber versichert, dass durch seine Auftragsvorgaben, insbesondere durch von ihm gelieferte Vorlagen, Rechte Dritter, z.B. Urheber-, Kennzeichen-, Eigentums - oder Persönlichkeitsrechte, nicht verletzt werden. Der Auftraggeber stellt uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung und/oder Rechtsverfolgung vollumfänglich frei.

 

XII. Schriftform. Nebenabreden, Unwirksamkeit einzelner Klauseln

Unser Angebot sowie diese AGB enthalten sämtliche vertraglichen Abreden zwischen dem Kunden und uns. Ergänzungen oder Änderungen einschließlich der Änderung des Schriftformerfordernisses bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (E-Mail und/oder Post reichen aus). Sollten einzelne Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Vertragsbedingungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bedingung(en) tritt bzw. treten Bedingung(en), die der bzw. den unwirksamen Bedingung(en) wirtschaftlich unter beiderseitiger Berücksichtigung der Interessenlage am Nähesten kommt bzw. kommen.

 

XIII. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand sind, wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Karlsruhe. Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.

 

Stand März 2021

PB Produkte Beschriften e. K.

Inhaber Benjamin Völlinger

www.produkte-beschriften.de

Copyright 2024. PB Produkte Beschriften e. K.
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